ExpertenwissenHier gibt's Antworten auf eure Fragen (8)Teil der Serie: #nachgefragt
Unter #nachgefragt beantworten unsere Rechtsexperten Fragen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten rund um die rechtlichen Angelegenheiten an Bayerns Schulen.
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr diese direkt über das Kontaktformular auf der Homepage des Kultusministeriums an uns schicken.
Latinum trotz Nichtbestehen des Klassenziels?
Mein Sohn ist in der 10. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und wird voraussichtlich das Klassenziel nicht erreichen. Im Fach Latein wird er eine Vier bekommen. Erhält mein Sohn das Latinum, da er besser/gleich Vier ist, obwohl er das Klassenziel nicht erreicht?
(Simone B., per E-Mail)
Gemäß der Bekanntmachung vom 20.12.2012 zum Erwerb von Latein- und Griechischkenntnissen, (Abschnitt Nr. 2.3.1) haben Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, das Latinum nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Der Nachweis des Latinums gilt in diesem Fall auch dann, wenn das Klassenziel der 10. Jahrgangsstufe nicht erreicht wurde.
Lehrkräfte müssen an Klassenfahrten teilnehmen?
Sind Lehrkräfte in Bayern verpflichtet mit auf Klassenfahrt zu fahren? Zumindest in der Klasse, deren Leitung sie haben? Oder dürfen Klassenfahrten ausfallen, weil die Lehrkraft nicht mitfahren mag?
(Christine U., per Twitter-Nachricht)
Die Vorbereitung von und Teilnahme an Klassenfahrten gehören gemäß § 4 Abs. 1 Lehrerdienstordnung (LDO) grundsätzlich zu den Aufgaben einer Lehrkraft. Wenn die Lehrkraft aus bestimmten Gründen (z.B. gesundheitliche oder familiäre Gründe) nicht an einer geplanten Klassenfahrt teilnehmen kann, muss Ersatz gefunden werden oder die Fahrt ausfallen. Dies liegt dann im Aufgabenbereich der Schulleitung.
Neues G9 in Bayern?
Wie ist der aktuelle Stand des neuen G9 und wie sieht die neue Oberstufe aus?
(Georg M., per E-Mail)
Das neue G9 (neunjähriges Gymnasium) in Bayern wurde im Schuljahr 2018/2019 eingeführt. Im Schuljahr 2022/2023 wird das G9 bis zur Jahrgangsstufe 10 aufgewachsen sein, das G8 umfasst dann in der Regel nur noch die Qualifikationsphase der Oberstufe (Q11 und Q12). Das G9 gliedert sich in sechs Ausbildungsrichtungen, die v.a. in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 je nach Angebot vor Ort folgende Schwerpunkte setzen:
- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG): Chemie, Physik, Informatik
- Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik
- Sozialwissenschaftliches Gymnasium: Sozialwissenschaften mit dem Fach Sozialpraktische Grundbildung
- Humanistisches Gymnasium: Sprachliche Bildung, klassische Antike, europäische Kultur
- Sprachliches Gymnasium: Sprachliche und kulturelle Bildung
- Musisches Gymnasium: Musik, Kunst, Literatur, Instrument
Mit den Ausbildungsrichtungen sind bestimmte Fremdsprachen verbunden, die sich – je nach Angebot vor Ort – unterscheiden können.
Die Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 finden Sie in der Anlage 1 bzw. für die neue Qualifikationsphase der Oberstufe in Anlage 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO).