ExpertenwissenHier gibt's Antworten auf eure Fragen (13)Teil der Serie: #nachgefragt
Unter #nachgefragt beantworten unsere Rechtsexperten Fragen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten rund um die rechtlichen Angelegenheiten an Bayerns Schulen.
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr diese direkt über das Kontaktformular auf der Homepage des Kultusministeriums an uns schicken.
Was ist Grundwissen?
Unser Sohn besucht die 6. Klasse der Realschule. In der Schulordnung steht, dass sich Stegreifaufgaben auf den Stoff der vergangenen Stunde einschließlich des Grundwissens beziehen dürfen. Wie genau ist festgelegt, was unter Grundwissen zu verstehen ist?
(Tobias B., per E-Mail)
Im Lehrplan der bayerischen Realschule ist genau festgelegt, über welches Grundwissen die Schüler nach jeder Jahrgangsstufe verfügen sollen. Unter Grundwissen wird zudem das Wissen verstanden, dass die Schüler benötigen, um an der Unterrichtsstunde erfolgreich teilzunehmen, deren Inhalt Gegenstand einer Stegreifaufgabe oder mündlichen Leistungserhebung ist. Grundwissen kann jedoch nur dann jederzeit vorausgesetzt werden, wenn es im Unterricht gründlich behandelt und in ständiger Übung und Wiederholung gefestigt wurde.
Rechtschreibfehler in einer HSU-Probe – Punktabzug?
Meinem Sohn (3. Klasse) wurde in einer HSU-Probe ein halber Punkt wegen falscher Rechtschreibung abgezogen. Dieser fehlt ihm jetzt zur besseren Note. Die Lehrerin meinte, die Lehrerkonferenz hätte beschlossen, Rechtschreibfehler auch in Sachfächern zu bewerten. Ist das zulässig?
(Mirko S., per E-Mail)
Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwerere Ausdrucksmängel sind bei allen schriftlichen Probearbeiten in allen Fächern zu kennzeichnen (§ 11 GrSO). Die Bewertung der konkreten Verstöße liegt hingegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. Etwaige Festlegungen der Lehrerkonferenz zu Schuljahresbeginn sind zu beachten und Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt zu geben. Im Fach Deutsch ist eine Bewertung zwingend erforderlich, in anderen Fächern in der Regel dann, wenn sinnstörende Fehler vorliegen. Die Verantwortung für eine sinnvolle und gerechte Bewertung obliegt dem Schulleiter (§ 27 LDO).
Ab wann sind Formelsammlungen sinnvoll?
Warum darf man eine Formelsammlung in Physik erst ab der 9. Klasse in der Realschule verwenden, obwohl man ab der 8. Klasse aktiv mit Formeln arbeitet? Freunde von mir, die bereits eine Formelsammlung besitzen, sagen mir, dass sie die Formeln aus der 8. Klasse später sowieso nachschlagen.
(Thorsten R., per E-Mail)
Ziel und Anspruch der Realschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung zu vermitteln. Zudem eröffnet sie den Schülerinnen und Schülern auch weitere Bildungswege bis zur Hochschulreife. Sie lernen an der Realschule deshalb vielfältige theoretische und praktische Kompetenzen. Im Fach Physik beispielsweise liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung grundlegender physikalischer Arbeitsweisen. Die Schülerinnen und Schüler verstehen dabei die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die in den Formeln verborgen sind. So erlangen sie ein tieferes Verständnis der Zusammenhänge. Ein zu früher Einsatz der Formelsammlung führt zu einem bloß oberflächlichen Anwenden von Formeln. Ab Jahrgangsstufe 9 werden dann aber eine größere Anzahl an Formeln sowie Naturkonstanten vorausgesetzt, weshalb die unterrichtende Lehrkraft dann zur Unterstützung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler eine Formelsammlung zulassen kann.